Vorsorgevollmachten

Wichtige Informationen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Ein Moment der Fürsorge: Im Kreise seiner Nächsten erstellt ein Senior seine Vorsorgevollmacht, um seine Zukunft selbstbestimmt zu gestalten

Die Bedeutung einer gut durchdachten Vorsorge kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. In Situationen, in denen Personen nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen, ist es essentiell, dass vertraute Personen bevollmächtigt sind, wichtige Angelegenheiten zu übernehmen. Andernfalls kann das Gericht eine fremde Person bestimmen, was oft nicht im Sinne des Betroffenen ist.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es zudem das Notvertretungsrecht für Ehegatten, das ihnen erlaubt, in Gesundheitsangelegenheiten bis zu sechs Monate lang Entscheidungen zu treffen. Trotz dieser Neuregelung sind umfassende Vorsorgedokumente unerlässlich, um alle Aspekte abzudecken, die über reine Gesundheitsfragen hinausgehen.

Zu den Optionen für die Vorsorge gehören die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung:

Vorsorgevollmacht: Damit wird eine Vertrauensperson ermächtigt, in allen oder spezifischen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen. Diese umfassen unter anderem Vermögenssorge und medizinische Entscheidungen.

Betreuungsverfügung: Hiermit kann eine bevorzugte Person für die rechtliche Betreuung vorgeschlagen werden, falls keine Vollmacht vorliegt.

Es ist wichtig, dass diese Dokumente schriftlich verfasst und sicher aufbewahrt werden, idealerweise so, dass sie im Bedarfsfall leicht auffindbar sind. Zudem empfiehlt es sich, die Vollmacht bei einer Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen, besonders wenn sie auch über den Tod hinaus wirksam bleiben soll.

Diese Maßnahmen gewährleisten, dass die Wünsche der Betroffenen respektiert und umgesetzt werden können, selbst wenn sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind.