Altersprüfung bei Minderjährigen

Wenn Jugendliche als Geflüchtete in Deutschland einreisen und das Alter nicht bekannt ist, wird dies durch die Jugendämter geschätzt.

Bild: Achim Keller

Das St. Josefskrankenhaus ist eine von vier Kliniken in Baden-Württemberg, die eine medizinische Altersfeststellung per Röntgendiagnostik bei Geflüchteten vornehmen, wenn dies den Jugendämtern notwendig erscheint. 

Wenn Jugendliche als Geflüchtete in Deutschland einreisen und das Alter nicht bekannt ist, wird dies durch die Jugendämter geschätzt. Wenn die Einschätzung ist, dass die Person – obwohl sie es anders behauptet – über 18 Jahre alt und damit volljährig ist, können die Jugendämter eine der vier Kliniken (Freiburg, Heidelberg, Stuttgart, Ulm) für eine Altersprüfung beauftragen. Dort werden dann verschiedene Röntgenbilder angefertigt, von der Hand oder ein CT. Radiologen überprüfen und schätzen dann das Alter der Migranten, basierend auf den Aufnahmen, und geben darüber Rückmeldung an das zuständige Jugendamt. Unbegleitete Minderjährige, die nach Deutschland kommen und deren Minderjährigkeit anerkannt wurde, werden nach dem neuen, gerade beschlossenen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) vom sogenannten Grenzverfahren ausgenommen. Damit können sie in den EU-Grenzländern bleiben. Werden sie als volljährig geschätzt, kommen sie in das Grenzverfahren – und wer geringe Aussicht auf ein Bleiberecht in der EU hat, kann dann direkt abgeschoben werden. 

Laut dem Deutschen Ärzteblatt ist es jedoch „ein Irrglaube, dass Ärzte das Alter exakt definieren können.“ Und die Fachzeitschrift weist darauf hin, „dass die medizinisch nicht indizierte Diagnostik die Personen einer Strahlenbelastung von circa 800 Mikrosievert (μSv) ausgesetzt, womit der Grenzwert für die Jahresbelastung der Normalbevölkerung durch künstliche Strahlenquellen von 1 000 μSv fast erreicht ist“.