Steuerbonus auch für Dachsanierungen

Beantragt wird der Steuerbonus mit der jährlichen Einkommensteuererklärung.

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Steuerlich gefördert werden zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen und auch die Kosten für einen Energieberater können mit bis zu 50 Prozent angesetzt werden. 

Sie reichen von der Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken über die Erneuerung der Fenster, Außentüren, Heizungs- und Lüftungsanlagen bis hin zum Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Ausgeführt werden müssen diese von einem Fachunternehmen, die Dachdeckerbetriebe sind ausdrücklich eingeschlossen. Beantragt wird der Steuerbonus mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Über einen Zeitraum von drei Jahren können bis zu 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden, höchstens jedoch 40.000 Euro. Damit können Aufwendungen bis 200.000 Euro berücksichtigt werden. Die Sanierungskosten können erstmals in der Steuererklärung für das Kalenderjahr geltend gemacht werden, in dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden.
akz-o