Bessere Arbeitsbedingungen für die Pflege?

Foto: AdobeStock, Tyler Olson
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Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz im Deutschen Bundestag (19. Oktober 2022) mahnt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), gravierenden Verbesserungsbedarf an:

„Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung ist eine Gefahr für die Versorgung und die Patienten. Die Erwartungen der Gesellschaft an eine gute Pflege im Krankenhaus werden nicht erfüllt. Die Pflegenden sehen sich bezüglich der Einlösung des Koalitionsvertrages getäuscht.

Die geplante Beteiligung des Bundesfinanzministeriums bei der Personalbemessung ist nicht akzeptabel. Sie ist ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen. Die benötigte Pflege muss sich am tatsächlichen Bedarf der Patient*innen orientieren und nicht an der ministeriell definierten Haushaltslage.

Mit dem Entwurf wird eine weitere Spirale des Vertrauensverlustes in Gang gesetzt. Er steht konträr zum Versprechen für bessere Arbeitsbedingungen für die Pflege. Wird er in dieser Form weiterverfolgt, bestehen Zweifel, ob das Bundesgesundheitsministerium noch die Fäden und damit die Verantwortung für die kommende Personalbemessung im Krankenhaus in der Hand hält.

Benötigt wird eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus, die sich am Pflegedarf der Patienten orientiert, deren Sicherheit garantiert und zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zu einer vollständigen Refinanzierung führt. Das ist der entscheidende Paradigmenwechsel, der im Gesetzentwurf noch ausformuliert werden muss.

Die Vorgabe hierfür muss die verbindliche Einführung der PPR 2.0 im Krankenhaus sein; das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und ver.di entwickelte und zu Beginn des Jahres 2020 vorgelegte Personalbemessungssystem.“

Das gemeinsame Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes ist adressiert u.a. an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.