Datengestützte Qualitätsentwicklung

Das Kultusministerium steht für umfassende Bildung und Erziehung von Kindern, vJugendlichen und erwachsenen Lernenden.

Bild: Drobot Dean, Stock Adobe

Bei der Landespressekonferenz zum neuen Schuljahr wurden aktuelle Themen in den Blick genommen. Dazu gehören die Entwicklung der Unterrichtsversorgung und der Schülerzahlen, aber auch Neuerungen etwa im Bereich der datengestützten Qualitätsentwicklung. Kultusministerin Theresa Schopper sagt: „Wir stehen für eine Kultur des Hinschauens. Dazu schaffen wir schrittweise die nötigen Grundlagen, um jede und jeden gemäß Fähigkeit und Ambition fördern zu können.“

Zum neuen Schuljahr 2023/24 greifen in Baden-Württemberg eine Reihe von Neuerungen an den Schulen. Unter dem Dach der datengestützten Qualitätsentwicklung entwickelt sich Schule stetig weiter zu einem Unterricht, in dem mit Hilfe von landeseinheitlichen Instrumenten die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und ihre Förderbedarfe exakt festgestellt und daraufhin mit geeigneten Lern- und Lehrinstrumenten bearbeitet werden.

Kultusministerin Theresa Schopper: „Was technisch klingt, ist die Grundlage, um jede und jeden individuell und gemäß Fähigkeit und Ambition fördern zu können. Dafür erheben wir verlässliche und einheitliche Datengrundlagen, die Stärken und Schwächen aufzeigen und den Blick auf die nötigen Stellschrauben der weiteren Unterrichtsentwicklung lenken.“ 

Erstmalig stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) allen Schulen das so genannte Schuldatenblatt digital zur Verfügung. Es enthält umfangreiche Daten zu den Rahmenbedingungen, zu den Ergebnissen und zu den Prozessqualitäten einer Schule. Auch die Schulaufsicht erhält einen geschützten Zugang zu den Schuldatenblättern der Schulen ihres Zuständigkeitsbereichs. Sie bilden die Grundlage für den im neuen Schuljahr in allen Regierungsbezirken und Schulämtern beginnenden Ziel- und Leistungsvereinbarungsprozess (ZLV), indem auf einer gesicherten Datenbasis die nächsten Schritte der Qualitätsentwicklung der Schule als Ganzes besprochen und daraufhin angepasste Fortbildungsmaßnahmen für die Lehrkräfte entwickelt werden. Die zugehörigen Fortbildungsreihen, etwa zur Analyse und Interpretation von Daten, starten parallel, so dass bis Ende des Jahres 2023 rund 1500 Schulleitungen und Schulaufsichtspersonen für den neuen ZLV-Prozess fortgebildet wurden.

Erstmalig ein gemeinsames Verständnis von Schulqualität 

Grundlage für dieses Vorgehen ist der auf der Basis der aktuellen Schulforschung formulierte Referenzrahmen Schulqualität BW. Dieser legt verbindlich fest, worauf es bei der Qualitätsentwicklung ankommt und worauf zu achten ist. „Zum ersten Mal in der Geschichte des baden-württembergischen Schulwesens liegt damit ein gemeinsames Verständnis von Schulqualität für alle Schularten und alle Verantwortlichen im Bildungsbereich vor“.

Kultusministerium Baden-Württemberg
km-bw.de